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SG Hildesheim, 21.10.2009 - S 40 AY 104/08 |
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- SG Hildesheim, 05.05.2008 - S 40 AY 145/07
Auszug aus SG Hildesheim, 21.10.2009 - S 40 AY 104/08
Die Kläger verweisen zur Klagebegründung auf Ihren Vortrag in dem gerichtlichen Eilver-fahren zum Az.: S 40 AY 145/07 ER; L 11 AY 78/08 ER aus Oktober 2007 und sind der Auffassung, dass die Grundleistungen nach § 3 Abs. 2 AsylbLG der Höhe nach nicht ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern könnten und damit verfassungswidrig sei-en.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prozessakte, der Gerichtsakte zum Az.: S 40 AY 145/07 ER; L 11 AY 78/08 ER und der beigezogenen Leistungs- und Ausländerakten, die vorgelegen haben und Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind, verwiesen.
- OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99
Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylbewerberleistungsgesetz; …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.10.2009 - S 40 AY 104/08
Auch das Nds. Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bestimmungen des AsylbLG (in der Fassung von 1997) ver-fassungsmäßig sind (Beschluss vom 21. Juni 2000, Az.: 12 L 3349/99). - BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R
Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer - …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.10.2009 - S 40 AY 104/08
Zur Begrün-dung führte der Beklagte aus, dass bei den Klägern die mit Wirkung vom 28. August 2007 geltende 48-Monatsfrist im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG noch nicht abgelaufen und den Klägern unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Februar 2007 (Az.: B 9b AY 1/06 R) wegen der Weigerung der freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland ein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG vorzuwerfen sei.
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05
Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.10.2009 - S 40 AY 104/08
Auch das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 11. Juli 2006 (Az.: 1 BvR 293/05, NVwZ 2007, 436) keine Veranlassung gesehen, die damals noch geltende 36-Monatsfrist aus verfassungsrechtlichen Gründen in Frage zu stellen. - BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97
Asylrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1 , 3 , 6 , 9 AsylbLG
Auszug aus SG Hildesheim, 21.10.2009 - S 40 AY 104/08
In Anwendung dieser Maßstäbe hatte bereits das Bundesverwal-tungsgericht (Beschluss vom 29. September 1998, Az.: 5 B 82/97) entschieden, dass der Umstand, dass die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG geringer ausfallen als vergleichba-re Leistungen nach dem BSHG, nicht die Annahme rechtfertigt, der Gesetzgeber gewähr-leiste mit den Leistungen nach dem AsylbLG nicht das verfassungsrechtlich Gebotene. - BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R
Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung - …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.10.2009 - S 40 AY 104/08
Die wesentliche Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 S. 1 SGB X lag hier in den rechtli-chen Verhältnissen, nämlich in dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufent-halts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union am 28. August 2007 und der Einführung der 48-Monatsfrist im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, Az.: B 8/9b AY 1/07 R). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 20 AY 5/07
Sozialhilfe
Auszug aus SG Hildesheim, 21.10.2009 - S 40 AY 104/08
Bei der Frage der Beurteilung der Notwendigkeit einer Neufestsetzung der Leistungen für den in § 3 Abs. 1 AsylbLG genannten Bedarf nach § 3 Abs. 3 S. 1 AsylbLG ist jedoch ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum der in § 3 Abs. 3 S. 1 AsylbLG genannten Beurteilungsverantwortlichen anzuerkennen, den diese nach Auffassung der Kammer regelmäßig beachtet haben (so auch LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 5. Mai 2008; Az.: L 20 AY 5/07). - SG Hildesheim, 04.07.2008 - S 40 AY 187/07
Vereinbarkeit der Berücksichtigung von Bezugszeiten anderer Sozialleistungen als …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.10.2009 - S 40 AY 104/08
Auch das Sozialgericht Hildes-heim hat in einem Musterverfahren, das die Einführung der 48-Monatsfrist i. S. d. § 2 Abs. 1 AsylbLG mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtli-nien der Europäischen Union vom 28. August 2007 zum Gegenstand hat, mit Urteil vom 4. Juli 2008 entschieden, dass bei der Erfüllung dieser Frist ein vorangegangener Leis-tungsbezug nach § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht zu berücksichtigen ist (Az.: S 40 AY 187/07).